Wann ist arbeits­medizinische
Vorsorge erforderlich?

Arbeitsmedizinische Vorsorge kann bei Tätigkeiten notwendig sein, die mit besonderen Belastungen oder Gesundheitsrisiken verbunden sind.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
  • Lärmexposition
  • Feuchtarbeit oder Hautbelastungen
  • Tätigkeiten mit Atemschutz
  • Bildschirmarbeit
  • körperlich belastende Tätigkeiten

Welche Vorsorge erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens.

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge

Pflichtvorsorge

Pflichtvorsorge muss vom Arbeitgeber veranlasst werden, wenn Beschäftigte bestimmten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Ohne durchgeführte Pflichtvorsorge darf die entsprechende Tätigkeit in der Regel nicht ausgeübt werden.

Angebotsvorsorge

Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber anbieten, wenn bestimmte Gefährdungen bestehen. Die Beschäftigten können selbst entscheiden, ob sie das Angebot wahrnehmen.

Wunschvorsorge

Wunschvorsorge können Beschäftigte in Anspruch nehmen, wenn sie gesundheitliche Beschwerden oder Fragen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit haben.

Ablauf der Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird individuell an die jeweilige Tätigkeit angepasst. Sie kann eine Beratung, eine arbeitsmedizinische Anamnese und — wenn erforderlich — weitere Untersuchungen umfassen. Nach der Vorsorge erhalten Arbeitgeber und Beschäftigte eine Vorsorgebescheinigung. Medizinische Diagnosen oder Befunde werden dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt.

Ihre Vorteile

Mit einer gut organisierten arbeitsmedizinischen Vorsorge schaffen Unternehmen mehr Sicherheit im Arbeitsalltag.

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