Die arbeitsmedizinische Vorsorge unterstützt Unternehmen dabei, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und gesetzliche Anforderungen zuverlässig umzusetzen. Wir begleiten Sie bei der Organisation und Durchführung der erforderlichen Vorsorgen – praxisnah, strukturiert und abgestimmt auf Ihr Unternehmen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge kann bei Tätigkeiten notwendig sein, die mit besonderen Belastungen oder Gesundheitsrisiken verbunden sind.
Dazu gehören zum Beispiel:
Welche Vorsorge erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens.
Pflichtvorsorge muss vom Arbeitgeber veranlasst werden, wenn Beschäftigte bestimmten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Ohne durchgeführte Pflichtvorsorge darf die entsprechende Tätigkeit in der Regel nicht ausgeübt werden.
Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber anbieten, wenn bestimmte Gefährdungen bestehen. Die Beschäftigten können selbst entscheiden, ob sie das Angebot wahrnehmen.
Wunschvorsorge können Beschäftigte in Anspruch nehmen, wenn sie gesundheitliche Beschwerden oder Fragen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit haben.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird individuell an die jeweilige Tätigkeit angepasst. Sie kann eine Beratung, eine arbeitsmedizinische Anamnese und — wenn erforderlich — weitere Untersuchungen umfassen. Nach der Vorsorge erhalten Arbeitgeber und Beschäftigte eine Vorsorgebescheinigung. Medizinische Diagnosen oder Befunde werden dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt.
Mit einer gut organisierten arbeitsmedizinischen Vorsorge schaffen Unternehmen mehr Sicherheit im Arbeitsalltag.
Sie profitieren von:
Wir unterstützen Sie bei der Organisation und Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen — zuverlässig, praxisnah und abgestimmt auf die Anforderungen Ihres Unternehmens.